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Ermäßigungen für Familien

Wer hat Anspruch darauf, wohin soll man gehen, was soll man mitbringen? Wir beraten Sie gerne.

Die Familienbeihilfe ist bestimmt für:

  • minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Ab dem 18. Lebensjahr wird die Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt.

Dies ist z. B. der Fall, wenn das Kind

  • eine Berufsausbildung (einschließlich eines Hochschulstudiums) absolviert,
  • an einer Fortbildung in einem erlernten Beruf an einer Fachschule teilnimmt und die Ausübung des Berufes nicht möglich ist voraussichtlich auf Dauer nicht in der Lage ist, - sich aufgrund einer Behinderung selbst zu unterhalten,
  • zwischen dem Ende der Wehrpflicht, der Ausbildung oder des Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung einer Berufsausbildung liegt (die Berufsausbildung muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt begonnen oder fortgesetzt werden)

Die Höhe der Familienbeihilfe richtet sich nach dem Alter des Kindes. Darüber hinaus gibt es Kinderabzüge und -zuschläge, wenn Unterhalt für zwei oder mehr Kinder oder für ein oder mehrere behinderte Kinder gewährt wird.

Wenn Sie spezielle Fragen zu Kinderbetreuung und Schule haben, bietet die CIC individuelle Beratung und Unterstützung an. Dazu gehört auch Hilfe bei der Wahl der Kinderbetreuung und der Schule. Bitte kontaktieren Sie uns: +43 664 252 05 75 oder office@cic-network.at.